Mehrere der Gesetzesentwürfe, welche mit einer erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes
einhergehen, sehen einmal mehr Einschränkungen des Grundgesetzes vor. Wir möchten darauf hinweisen,
dass das Grundgesetz gerade dazu geschaffen wurde, die darin beschriebenen Grundrechte für
Minderheiten in Krisenzeiten zu schützen. Damit sind solche Einschränkungen grundsätzlich unvereinbar mit
dem Grundgesetz. Ein Auszug der Arbeitsgruppe „Gesundheit, Ernärhung, Landwirtschaft und Umwelt“ des Kreisverbands Augsburg.